18.02.2025
Diese Mitteilung gilt nur für Anschlussnehmer, von denen kein Sepa-Abbuchungsmandat für die Wassergebühren vorliegt.
Wir erinnern daran, dass am 01.03.2025 die erste Wassergebührenabschlagsrate 2025 fällig ist und bitten die Anschlussnehmer zur Vermeidung von Mahn- und Vollstreckungskosten um rechtzeitige Zahlung.
Änderungen Ihrer Bankverbindung bitten wir, bis spätestens eine Woche vor Fälligkeitsdatum, per Sepa-Mandat mitzuteilen. Das Sepa-Mandat erhalten Sie auf unserer Homepage oder auf Anfrage.
Ihre Gruppenwasserwerke Bornheim