Austausch der Wasserzähler mit Eichfrist 2025

31.01.2025

Die Gruppenwasserwerke Bornheim beginnen mit dem Austausch der Wasserzähler, deren Eichfrist in diesem Jahr abläuft.

Der Austausch ist aufgrund des Eichgesetzes erforderlich, das für Wasserzähler eine Eichdauer von 6 Jahren vorsieht.

Wir bitten die Grundstückseigentümer und Mieter, den Mitarbeitern der Gruppenwasserwerke Bornheim, die mit Dienstausweis ausgestattet sind, einen ungehinderten Zugang zum Wasserzäh-ler zu ermöglichen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne während unserer Öffnungszeiten zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Gruppenwasserwerke Bornheim