Neue Regelungen im europäischen Zahlungsverkehr - Wir bitten um dringende Beachtung

07.10.2025

Automatische Empfängerüberprüfung bei jeder Sepa-Überweisung (manuelle Banküberweisung)

Ab dem 5. Oktober 2025 wird bei allen Banken in Deutschland ein zusätzliches Sicherheitsmerkmal bei Überweisungen verpflichtend eingeführt: die sogenannte Empfängerüberprüfung (VoP – Verification of Payee). Dabei wird bei JEDER SEPA-Überweisung geprüft, ob der Empfängername zur angegebenen IBAN passt. Weichen die Angaben voneinander ab, erhalten Sie beim Onlinebanking oder in der Filiale eine entsprechende Rückmeldung und können dann nach Überprüfung die Überweisung weiterhin freigeben.
Damit Ihre Zahlungen an uns weiterhin reibungslos und ohne Verzögerung ausgeführt werden können, bitten wir Sie unseren Empfängernamen korrekt zu verwenden:
Kontoinhaber: Gruppenwasserwerke Bornheim ODER Zweckverband für Wasserversorgung Walsheimer Gr