Die Gruppenwasserwerke Bornheim informieren: Wassertrübungen

07.02.2022

Leider tritt nach Inbetriebnahme der zentralen Wasseraufbereitungsanlage mit der Umstellung auf das weichere Wasser mit einem Härtegrad von 8,5 die Wassertrübung bei älteren Hausinstallationen immer noch vereinzelt auf.

Wasseraufbereitungsanlage

Leider tritt nach Inbetriebnahme der zentralen Wasseraufbereitungsanlage mit der Umstellung auf das weichere Wasser mit einem Härtegrad von 8,5 die Wassertrübung bei älteren Hausinstallationen immer noch vereinzelt auf.

Nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt wurde uns mitgeteilt, dass sich diese Trübung bei einem benachbartem Wasserversorger nach der Inbetriebnahme der zentralen Enthärtung nach etwa sechs Monaten eingestellt hat. Allerdings handelt es sich hierbei nicht um einen wissenschaftlich untermauerten Wert, sondern lediglich um die Situation eines einzelnen Wasserversorgers.

Da sich die Schutzschicht in der Hausinstallation nach Umstellung auf das weiche Wasser gelöst hat, können in Hausinstallationen mit verzinkten Rohrleitungen Trübungen auftreten. Sobald sich die Schutzschicht neu gebildet hat, wird das Problem der Trübung der Vergangenheit angehören. Wir können Ihnen leider nicht sagen, wann das der Fall sein wird.

Seitens der Wasserwerke wurde bereits vor der Inbetriebnahme der Anlage in gemeinsamer Abstimmung mit dem Gesundheitsamt alles unternommen, um Schäden an Hausinstallationen zu vermeiden. In diesem Zusammenhang wurde ein aufwendiges Probenahmeprogramm aufgestellt und durchgeführt, sodass die Einhaltung der Werte gemäß Trinkwasserverordnung gewährleistet und nachgewiesen werden konnte.

Bis sich die Schutzschicht neu gebildet hat, sollte die regelmäßige Spülung der betroffenen Rohrleitungen nach wie vor durchgeführt werden.

Falls Sie eine zusätzliche „dezentrale“ Enthärtung in Ihrer Hausinstallation betreiben, müsste diese auf den reduzierten Härtegrad neu eingestellt oder am besten komplett ausgebaut werden.

Sie können sich gerne jederzeit auch telefonisch direkt bei den Gruppenwasserwerken melden, sofern Sie noch Fragen haben.