Informationen

Abschlagszahlungen

Die Vorauszahlungen werden am 01. März, 01. Mai, 01. August und 01. November eines jeden Jahres fällig. Die Höhe der Vorauszahlungen steht auf der Jahresabrechnung, die jeweils zum 31. Dezember erfolgt und Anfang des folgenden Jahres an unsere Kunden verteilt wird.

Für  Abbuchung steht Ihnen unter dem Menüpunkt Downloads unsere Einzugsermächtigung zur Verfügung. Wir bitten um rechtzeitige Mitteilung der Änderung Ihrer Bankverbindung.

Antrag - Wasseranschluss, Erneuerung oder Änderung sowie Stilllegung

Die Verlegung der Wasseranschlussleitung bei Neubauten und die Erneuerung oder Änderung einer Anschlussleitung bei Altbauten ebenso die vorrübergehende oder endgültige Stilllegung Ihres Wasseranschlusses ist bei uns schriftlich zu beantragen.
Bei Neubauten ist dem Antrag ein Lageplan mit eingezeichneten Maßen, ein Kellerplan und ein Erdgeschossplan beizufügen.
Das Antragsformular finden Sie unter dem Menüpunkt Downloads.

Das Formular zum Einbau Ihres endgültigen Wasserzählers finden Sie ebenfalls bei den Downloads. (Wasserbezugsanmeldung)

Brauchwassernutzungsanlagen

Der Grundstücksbesitzer hat den Gruppenwasserwerken Bornheim vor der Errichtung einer Eigengewinnungsanlage Mitteilung zu machen. Vor Beginn der Arbeiten (bei widerrechtlich bereits bestehenden Brauchwasseranlagen, aber auf jeden Fall vor deren weitere Nutzung) ist ein Antrag auf Teilbefreiung gemäß § 8 Abs. 3 der Allgemeinen Wasserversorgungssatzung des Zweckverbandes für Wasserversorgung WALSHEIMER GRUPPE schriftlich einzureichen. Davon ausgenommen ist die Verwendung von Niederschlagswasser zur Brauchwasserverwendung, insbesondere für Garten und Rasenbewässerung. Antragsvordrucke können bei den Gruppenwasserwerken Bornheim angefordert werden.

Nach § 3, Nr. 1 a der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) ist aus hygienischen Gründen nicht nur für die Lebensmittelverwendung (Trinken, Kochen, Speisezubereitung), sondern auch für die Körperpflege und –reinigung, Reinigung von Gegenständen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen sowie von Gegenständen, die mit dem menschlichen Körper in Kontakt kommen (z.B. Kleidung) Trinkwasser zu verwenden. Eine Befreiung vom Benutzungszwang u.a. für das Wäsche waschen kann daher nicht erteilt werden.

Die Brauchwassernutzungsanlage muss den öffentlich-rechtlichen Vorschriften bzw. den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Insbesondere sind die Trinkwasserverordnung (TVO) und die Technischen Regeln für Trinkwasserinstallationen (TRWI-DIN 1988) zu beachten.

Es dürfen keine festen, schlauchförmige oder sonstige Verbindungen zwischen Trink- und Brauchwassernutzungsanlage bestehen, damit ein Übertritt von Brauchwasser in die Trinkwasserinstallation dauerhaft sicher ausgeschlossen werden kann. Die bedarfsweise Nachspeisung darf nur über einen freien Auslauf erfolgen (Schutz vor bakteriologischer Verunreinigung des Trinkwassers).

Trinkwasser- und Brauchwassersysteme sind, soweit sie nicht erdverlegt sind, dauerhaft farblich zu kennzeichnen. Zapfstellen für Brauchwasser sind so anzuordnen, einzurichten und zu beschildern bzw. zu beschriften, dass sie auch von Kindern nicht mit denen von Trinkwasser verwechselt können (die Verwendung von abnehmbaren Bedienteilen wird empfohlen). Leitungen, Schieber, Ventile und dergleichen für Brauchwasser sind deutlich zu kennzeichnen.

Für die dem Kanalnetz zugeführten Brauchwassermengen sind Abwassergebühren zu entrichten. Zur Beantwortung weiterer diesbezüglicher Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr örtliches Abwasserwerk bzw. Entsorgungsunternehmen.

Achten Sie bitte im eigenen Interesse und das Ihrer Familie auf die ordnungsgemäße Ausführung der Installation (insbesondere Regenwassernutzungsanlagen). Sprechen Sie Ihren Installateur gezielt auf die Einhaltung der technischen Vorschriften an. Für die Installation ist im Endeffekt jeder Hausbesitzer selbst verantwortlich.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Gebühren

Grundgebühren:
jährlich 60,00 € für einen Wasserzähler Größe Q3 = 4 (Qn 2,5)
jährlich 78,00 € für einen Wasserzähler Größe Q3 = 10 (Qn 6)
jährlich 138,00 € für einen Wasserzähler Größe Q3 = 16 (Qn 10)

Verbrauchsgebühren:
2,10 €/m3

Verwaltungsgebühren für die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang:
Nach den Richtwerten des Landesgebührengesetzes wird ab dem 01.01.2024 eine Gebühr in Höhe von 36,00 € für die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang erhoben

Haupt- und Versorgungsleitungen (Straßenleitungen):
Einmaliger Beitrag, einschließlich Grundstücksanschlüsse im öffentlichen Verkehrsbereich
netto 5,03 €/m2.

Standrohrmiete:
netto 10,00 € je angefangene Woche.

Wir bitten um Verständnis, dass ab 2023 keine Standrohre an Privathaushalte bzw. für die private Poolbefüllung vergeben werden.
Die Standrohre werden nur an Baufirmen für Bauvorhaben oder sonstige Baumaßnahmen vergeben.

Feuerwehrschlauch:
netto 5,00 € je angefangene Woche.

Alle Gebühren zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer


Aufwendungsersätze:
Lohnstunde 42,00 €
Dienstfahrzeug 0,70 € / km
LKW 4,00 € / km
Kompressor 25,00 € / Std.
Erd-Rakete 25,00 € / Std.
Bagger 32,00 € / Std.
Kernbohrung (30 cm) 30,00 €
Schneidegerät 5,00 € / m
Rüttelplatte/Stampfer 20,00 € / Std.

Sämtliche Aufwendungsgebühren zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer

Die Verlegung und Reparatur von Hausanschlüssen wird nach Aufwand berechnet.
Sollten Sie eine Kostenschätzung zu Ihrem geplanten Bauvorhaben benötigen, melden Sie sich gerne bei unserem Rohrnetzmeister.

Informationen zum Umzug

Da wir gemäß unserer "Entgeltsatzung Wasserversorgung" nur mit Eigentümern abrechnen, müssen sich Mieter mit Ihren Vermietern in Verbindung setzen und die Wassergeldendabrechnung von Ihrem Vermieter durchführen lassen. Eigentümer, die ihr Anwesen verkaufen, sollten dies bei uns melden, damit wir eine Endabrechnung erstellen und bei dem neuen Eigentümer die künftigen Vorauszahlungen anfordern können.

Hierzu steht Ihnen unser Formular "Eigentumsänderung" unter dem Menüpunkt Downloads zur Verfügung.

Uran

Uran kommt in vielen Grundwässern aus Sandstein- und Moorformationen vor und ist damit auch in vielen Trinkwässern vorhanden. Im Hinblick auf eine Risikobewertung empfiehlt das Umweltbundesamt als lebenslang duldbare Höchstkonzentration einen "gesundheitlichen Leitwert" von 10 Mikrogramm/Liter (= 0,010 mg/l). Als Maßnahmewert werden maximal 20 Mikrogramm/Liter für eine Expositionsdauer von 10 Jahren genannt. Laut Weltgesundheitsorganisation sind 15 Mikrogramm/Liter (=0,015 mg/l) Uran für Erwachsene gesundheitlich tolerabel.

Der Uranwert unseres Trinkwassers liegt bei 0,5 Mikrogramm/Liter bzw. 0,0005 mg/l.

Wasserhärte

Unser Trinkwasser liegt im Härtebereich "weich", die Gesamthärte liegt zurzeit bei 8,1 ° deutscher Härte oder auch 1,45 Millimol Calciumcarbonat je Liter (mmol/l). (Trinkwasseruntersuchung vom 17.05.2024) Weitere Informationen zu unserer Wasserqualität finden Sie unter dem Menüpunkt Downloads. Hier stehen Ihnen die aktuelle Wasseranalyse zur Verfügung.

Durch unsere Wasseraufbereitungsanlage konnte sich die Gesamthärte von vorher 17 ° deutscher Härte auf aktuell 8,1 ° deutscher Härte verbessern.

Informationen zur Wasserhärte:
Unser Wasser befindet sich in einem beständigen Kreislauf. Es verdunstet aus den Meeren, Seen und Flüssen, steigt auf und kondensiert in den Wolken. Es regnet auf den Boden und versickert. Das Regenwasser nimmt auf seinem Weg durch die verschiedenen Bodenschichten, wo es sich schließlich als Grundwasser sammelt, zahlreiche natürliche Mineralstoffe auf. Auch natürliches Calcium und Magnesium, die überwiegend als Salze im Boden vorhanden. Die Wasserhärte ist nichts anderes als ein Sammelbegriff für diese beiden lebenswichtigen Mineralien. Durch die unterschiedlichen Bodenschichten in den verschiedenen Trinkwassergewinnungsgebieten sind auch die Gehalte an Calcium und Magnesium unterschiedlich. Enthält das Wasser viel Calcium und Magnesium spricht man von einem harten Wasser, enthält es wenig, so spricht man von einem weichen Wasser. Calcium und Magnesium werden auch als Härtebildner bezeichnet. Der Gehalt an Calcium und Magnesium wird gemessen in Millimol pro Liter (mmol/l). Diese Einheit ersetzt die veraltete Bezeichnung „Grad deutscher Härte“ (1° dH entspricht 0,18 mmol/l).

Calcium und Magnesium sind wichtige Bausteine für die menschliche Gesundheit. Calcium ist nicht nur wichtig für unsere Knochen und unsere Zähne, darüber hinaus ist es unverzichtbar für die Blutgerinnung. Magnesium wirkt auf Nerven und Muskulatur. Die Versorgung des Körpers mit diesen Spurenelementen über das Trinkwasser steigt mit zunehmender Wasserhärte.

So gesund wie hartes Wasser für den Menschen ist, bringt es doch auch einige Nachteile im Haushalt mit sich. Es verursacht bei der Erwärmung des Wassers auf höhere Temperaturen unerwünschte Abscheidungen von Kalk- oder Kesselstein. Diese Abscheidungen können jedoch weitgehend vermieden werden, wenn die Temperatur des Warmwassers unterhalb von 60°C gehalten werden. Die Wasserhärte vermindert auch die Waschkraft von Waschmitteln. Für die richtige Waschmitteldosierung ist daher die Kenntnis der Wasserhärte wichtig. Je weicher das Wasser desto weniger Waschmittel wird benötigt. Ein zu viel an Waschmitteln ist nicht nur unnütz, sondern schädigt auch unsere Gewässer.

Die Waschmittelindustrie ist gesetzlich verpflichtet bei Wasch- und Reinigungsmitteln abgestufte Dosierempfehlungen zu geben. Im Waschmittelgesetz sind Wässer mit unterschiedlichen Calcium- und Magnesiumgehalten in drei sogenannte Härtebereiche aufgeteilt:

1: weich (weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter)
2: mittel (1,5 – 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter)
3: hart (mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter)


Geeignete Werkstoffe für die Hausinstallation

Auf seinem Weg bis zur Entnahmestelle im Gebäude kommt Trinkwasser mit verschiedenen Werkstoffen, wie Rohre und Armaturen, in Berührung.

In § 17 Abs. 1 der Trinkwasserverordnung vom März 2001 heißt es sinngemäß: Für die Neuerrichtung oder Instandhaltung von Trinkwasserverteilungsanlagen dürfen keine Werkstoffe und Materialien verwendet werden, die im Kontakt mit Wasser Stoffe in solchen Konzentrationen abgeben, die höher sind, als es nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik unvermeidbar ist. Es dürfen keine Stoffe eingesetzt werden, die den Schutz der menschlichen Gesundheit mittelbar oder unmittelbar mindern oder den Geruch oder den Geschmack des Wassers verändern.
Diese Anforderungen gelten als erfüllt, wenn mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden.

Die Einsetzbarkeit der verschiedenen Werkstoffe in der Hausinstallation ist abhängig von der Trinkwasserbeschaffenheit. In DIN 50 930 Teil 6 sind die wasserseitigen Einsatzbereiche metallischer Rohrleitungswerkstoffe festgelegt.

Einsatzbereiche für schmelztauchverzinkte Eisenwerkstoffe:
Basekapazität des Trinkwassers KB 8,2 < 0,5 mmol/l
Säurekapazität des Trinkwassers KS 4,3 > 1,0 mmol/l

Einsatzbereich für Kupfer:
pH-Wert > 7,4 oder
pH-Wert zwischen 7,0 und 7,4 und TOC - Gehalt < 1,5 mg/l

Der TOC – Gehalt ist die Gesamtmenge an organischem Sauerstoff.

Analysewerte des im Versorgungsgebiet der Gruppenwasserwerke Bornheim verteilten Trinkwassers:
pH-Wert = 7,87
TOC = < 1 mg/l

Einsetzbarkeit der verschiedenen Werkstoffe im Versorgungsgebiet der Gruppenwasserwerke Bornheim:
Uneingeschränkt einsetzbar für die Trinkwasserinstallation sind Kupfer, innenverzinntes Kupfer und nicht rostender Stahl.
Beim Einsatz von schmelztauchverzinkten Eisenwerkstoffen kann die Einhaltung der in der Trinkwasserverordnung festgelegten Grenzwerte nicht garantiert werden. Diese Werkstoffe sollten daher in der Trinkwasserinstallation nicht verwendet werden.

Rohre und Rohrsysteme aus Kunststoff sind für die Trinkwasserinstallation uneingeschränkt geeignet.

Alle Werkstoffe müssen den einschlägigen DIN-Normen und DVGW Arbeitsblättern entsprechen und die Installation muss von einer Fachfirma durchgeführt werden.

Wasserzähler - Wasserzählertausch

Die gesetzliche Eichdauer für Wasserzähler beträgt 6 Jahre, dann muss der Wasserzähler ausgetauscht werden.

Unsere Monteure tauschen die Wasserzähler bei Ihnen aus. Sollten Sie unsere Monteure vor Ort nicht angetroffen haben, erhalten Sie einen Informationszettel zum Wasserzählerwechsel in Ihrem Briefkasten. Vereinbaren Sie in diesem Fall bitte telefonisch oder per E-Mail unter den auf dem Informationszettel angegebenen Kontaktdaten einen Termin zum Wasserzählerwechsel.

Der Zähler dauert ca. 15 - 30 Minuten und ist für Sie kostenfrei.

Bei Unsicherheiten fragen Sie unsere Monteure vor Ort gerne nach dem Dienstausweis. Außerdem ist im Bereich "Über uns" ein Gruppenbild mit all unseren Monteuren abgebildet, sodass Sie sichergehen können, dass es sich um Monteure der Gruppenwasserwerke Bornheim handelt.

Bei weiteren Fragen melden Sie sich gerne telefonisch bei uns.

Wasserzählerkontrolle

Wir empfehlen während des Jahres die Wasserzähler in gewissen Zeitabständen (wöchentlich oder monatlich) im eigenen Interesse abzulesen.

Das regelmäßige Beobachten und Ablesen Ihres Wasserzählers gestattet die Überprüfung des eigenen Wasserverbrauchs und führt zum Erkennen von Wasserverlusten, Undichtigkeiten und Störungen innerhalb Ihrer Installationsanlage.

Übrigens:
Sie können ganz einfach kontrollieren, ob Wasserleitungen in Ihrem Anwesen oder Ihrer Wohnung dicht sind: Sie schließen alle Verbrauchsstellen und prüfen dann, ob der Wasserzähler zum Stillstand kommt. Ist dies nicht der Fall, sollten Sie ihre Installation umgehend von einem Fachmann prüfen lassen.

Ein frühzeitiges Erkennen von Wasserverlusten hilft Wasser und Geld sparen.

Gartenwasserzähler

Für die Beantragung / Fragen rund um einen Gartenwasserzähler, bitten wir Sie sich mit dem zuständigen Abwasserwerk in Verbindung zu setzen.

Offenbach, Bornheim, Essingen, Hochstadt (VG Offenbach, 06348 - 986 133 oder 134)
Walsheim, Knöringen (VG Landau-Land, 06341 - 1430)
Roschbach (VG Edenkoben, 06323 - 9590)
Dammheim (Entsorgungswerke Landau, 06341 - 138650)