19.04.2023
Fällige Wassergebühren zum 01.05.2023
Gruppenwasserwerke Bornheim
Fällige Wassergebühren
Diese Mitteilung gilt nur für Anschlussnehmer, von denen kein SEPA-Abbuchungsmandat für die Wassergebühren vorliegt.
Wir erinnern daran, dass am 01.05.2023 die zweite Wassergebührenabschlagsrate 2023 fällig ist und bitten die Anschlussnehmer zur Vermeidung von Mahn- und Vollstreckungskosten um rechtzeitige Zahlung.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihre Gruppenwasserwerke Bornheim