Abschlagszahlung

19.04.2023

Fällige Wassergebühren zum 01.05.2023

Gruppenwasserwerke Bornheim

Fällige Wassergebühren


Diese Mitteilung gilt nur für Anschlussnehmer, von denen kein SEPA-Abbuchungsmandat für die Wassergebühren vorliegt.

Wir erinnern daran, dass am 01.05.2023 die zweite Wassergebührenabschlagsrate 2023 fällig ist und bitten die Anschlussnehmer zur Vermeidung von Mahn- und Vollstreckungskosten um rechtzeitige Zahlung.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihre Gruppenwasserwerke Bornheim